im Einsatz beim NYPD - "Richard Browne, der Bezirksstaatsanwalt von Queens, ist begeistert".

Insoweit nachvollziehbar.



  

Aus aktuellem Anlass: Die rechtlichen Grundlagen der nachträglichen Sicherungsverwahrung finden sich im Strafgesetzbuch, nämlich § 66b mit § 66 StGB.



  

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