Impressumsprüfung von Silke Schümann.

Summary: Link to a report (G) about 'Impressum' and the German courts (outlined at Transblawg) - the author states, that the homepage of the Higher Regional Court of Munich does not meet the requirements of his own recent decision (G - OLG München, Urteil vom 12.02.2004, 29 U 4564/03).

As already shown in 2002 - even the hompage of the German Parliament (Deutscher Bundestag) does not completely comply with the rules established by itself.



  

<a href="wendy.seltzer.org" target=_blank">Wendy Seltzer about "The Importance of Anonymity" - in the Internet and elsewhere.

Zusammenfassung:
Ein ausgezeichneter Artikel über das Recht auf anonyme Meinungsäußerung, namentlich im Internet, über den in den USA hierfür anerkannten Verfassungsrang (Freedom of Speech) und über die Konsequenzen für die Praxis - kurz und mit prägnanten Links (E).

Kommentar:

Hier zeigt sich einmal mehr die Ambivalenz, die in der deutschen Gründlichkeit nach Ausweis umfänglicher Details im Impressum einer deutschen Webpräsenz (und damit datenschutzrechtlich zweifelhafter Informationsausbreitung) einerseits gegenüber praktizierter Meinungsfreiheit andererseits zum Ausdruck kommt.

Die Diskussion betrifft nicht nur, aber in besonderem Maße Weblogs, die regel- und schwerpunktmäßig meinungsäußernden Charakter haben, sowohl in der Darstellung selbst, als auch naturgemäß in den Kommentierungen. Dort in den Blogs wird sich wohl auch zeigen, inwieweit sich die in ihrem Umfang vielfach als zu weitgehend empfundenen gesetzgeberischen Vorgaben in der Praxis tatsächlich durchsetzen werden und durchsetzen lassen. Bestenfalls wird hier auch der Anstoß zu einer Reform erfolgen, die einen angemessenen (und hoffentlich auch pragmatisch umsetzbaren) Ausgleich zwischen berechtigten Schutzinteressen der "Privatsphäre" als einem anonymen Schutzbereich zur Meinungsbildung und Meinungsfreiheit von "Publishern" auf der einen Seite und Schutzinteressen von gegebenenfalls in ihren Rechten betroffenen Dritten auf der anderen Seite herbeiführt.



  

... werden einmal mehr heute im law blog diskutiert: ein weiterer Versuch, mit pragmatischen Ansätzen gegen die Rechtslage anzugehen ...

Summary: Link to a further discussion about the - mostly German problem - of disclaimers of websites - strange aspects under US-Law? (G).