Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses im Sinne des § 353 b StGB durch einen Journalisten reicht im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht aus, um einen den strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen.
Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gegenüber Beschlagnahmen redaktionellen Materials.
So lauten die Leitsätze des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu Aktenzeichen 1 BvR 538/06 und 1 BvR 2045/06, verkündet am 27. Februar 2007.
Eine Zusammenfassung nebst Hingergründen findet sich in dieser Pressemitteilung des Gerichts.
simons, 27.02.2007, Topic 2.. Pressefreiheit, Freedom of Press -
"... Inzwischen pochen in Deutschland fast nur noch die Verfassungsrichter und einzelne andere Richter, wie jetzt die des Bundesgerichtshofs, auf die Einhzaltung der alten, einst selbst gesetzten Regeln. Die breite Öffentlichkeit dagegen reagiert auf die Einschränkung von Bürgerrechten gleichgültig bis zustimmend.
Dabei geht es um mehr als die Unannehmlichkeiten Einzelner, die zu Unrecht in Verdacht geraten. Die Freiheit einer Gesellschaft geht schleichend verloren, wenn der Staat die Privatsphäre seiner Bürger immer weniger achtet.
Das Bundesverfassungsgericht hat einst vor einer Gesellschaft der Duckmäuser gewarnt, die sich nicht mehr trauen, am Telefon oder in der Familie frei und ungeschützt zu reden. Es gibt noch etwas Schlimmeres: eine Gesellschaft, der es egal ist, ob ihre Bürgerrechte bröckeln."
Stefan Geiger im Kommentar der Stuttgarter Zeitung von heute, Seite 1.
simons, 06.02.2007, Topic 1. Freiheitsrechte, Civil Liberties -
- eine "Materialsammlung" - und ein bisschen mehr.
simons, 24.01.2007, Topic 5.. Folter, Torture - Nächste Seite