Mittwoch, 7. März 2007

Dieses Weblog soll eigentlich nur ein wenig zum Nachdenken zum Thema Freiheitsrechte anregen, Anstöße zum Denken geben, ein kleines Netz von Links, ein wenig wie eine Synapse im Gehirn.

Meine Grundsätze waren dabei immer, vermeintliche "Fakten" zu hinterfragen und Zweifel an der Wahrnehmung nicht auszuschließen (nicht anders als die wissenschaftliche Tradition), die Liebe zur Freiheit (nicht nur der Gedanken) und der Respekt Andersdenkenden gegenüber.

Ich erinnere mich nicht, dabei zu irgendeinem Punkt die Grenzen einer zivilisierten Auseinandersetzung überschritten zu haben.

Gleichwohl wird diese Site nun bereits seit geraumer Zeit überwacht; der Sitemeter weist regelmäßig ein kleines Netz weltumspannender und vermeintlich anonymisierter Anfragen aus, die jeweils gruppenweise und manuell die Seite analysieren - zuletzt übrigens nun auch mit einer Station in China selbst (sic!).

Summary: Link to "The Great Firewall of China", an intellectual project about censorship of inconvenient sites - and a short report about the periodical survey of this site by a "worldwide" group of "visitors" appearing to be made anonymous.



  
Dienstag, 6. März 2007

... ins Ausland ist zwischenzeitlich tägliche Praxis, soweit ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, wie z.B. diese Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21.11.2006 - 1 AK 46/06 belegt, die gerade in der Neuen Juristischen Wochenschrift abgedruckt wurde.



  
Dienstag, 27. Februar 2007

1. Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (Bestätigung von BVerfGE 20, 162, 191 f., 217).

Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses im Sinne des § 353 b StGB durch einen Journalisten reicht im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht aus, um einen den strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen.

Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gegenüber Beschlagnahmen redaktionellen Materials.

So lauten die Leitsätze des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu Aktenzeichen 1 BvR 538/06 und 1 BvR 2045/06, verkündet am 27. Februar 2007.

Eine Zusammenfassung nebst Hingergründen findet sich in dieser Pressemitteilung des Gerichts.



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