Podiumsdiskussion beim Deutschen Anwaltstag in Mannheim am 17. Mai 2007 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr:
Über "Möglichkeiten und Grenzen der Berichterstattung über Missstände in Politik und Wirtschaft. Diskutiert werden soll die Existenzangst und der Konkurrenzdruck der Journalisten, dass interessante „Geschichten“ nicht durchrecherchiert werden können. Ein fragwürdiger Aktionsjournalismus führt dazu, dass allein Halbinformationen oder ein Verdacht zur Berichterstattung führt, ohne dass die Quellen hinreichend gesichert sind. Zu diskutieren wird allerdings auch sein, ob es nicht auch Themen gibt, bei denen eine gründliche Recherche immer schwieriger wird.
An der von Dr. Uli Haagen, ZDF, moderierten Veranstaltung nehmen Hans Leyendecker, Süddeutsche Zeitung, Hans-Hermann Langguth, ehemaliger stellv. Regierungssprecher und Rechtsanwalt Dr. Jörg Soehring teil."
(Quelle: DAV).
Ich bin gespannt auf die Erkenntnisse und Ergebnisse.
simons, 28.03.2007, Topic 2.. Pressefreiheit, Freedom of Press -
Soweit zur Sachlage. Daraus wurde eine Grundsatzdiskussion, die beispielhaft die Welt (Freia Peters und Heike Vowinkel) mit der Überschrift markierten: "Strafbonus für religiöse Alltagstäter" und etwa Kommentare von Alice Schwarzer so wiedergibt:
"Das geltende Rechtssystem wird seit langem von islamistischen Kräften unterwandert. Eine Richterin, die sich auf den Koran beruft, spricht Recht im Namen der Scharia und nicht im Namen des Grundgesetzes. Sie hat an einem deutschen Gericht nichts zu suchen.“
Soweit die einhelligen Kommentare aller Orten. In der Sache gibt es natürlich keine Zweifel daran, dass Gewalt in der Ehe unter deutschem Recht nicht zu rechtfertigen ist.
Ein Aspekt aber, so scheint mir, wurde in der gesamten Diskussion - leider wieder einmal - vollkommen außer Acht gelassen, nämlich der Wert der Verfahrensrechte für ein funktionierendes Rechtswesen. Ausgangspunkt ist dabei die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG):
Denn letztlich wurde die Entscheidung der ursprünglich befassten Richterin schnellstens revidiert, und das nicht einmal durch ein Rechtsmittel in zweiter Instanz, sondern offenbar bereits durch einen Befangenheitsantrag, der eine frühzeitige Korrektur der Entscheidung schon in der befassten Instanz ermöglichte. Da wurde nicht etwa ein "aufsichtsführender Richter" tätig, wie sich das der eine oder andere Journalist so vorstellte und niederschrieb, sondern eben ein ordentlicher Befangenheitsantrag durch die nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts zuständige Abteilung nach den gesetzlichen Verfahrensvorschriften beschieden.
Genau dafür sind Rechtsbehelfe vorgesehen: Zur Korrektur fehlerhafter Entscheidungen der Justiz durch die Justiz. Wer dagegen meint, vor Gericht würden von vornherein und in allen Instanzen ausschließlich richtige und gerechte Entscheidungen getroffen, ist schlicht naiv und weltfremd - nicht nur, weil es in den seltensten Fällen vor Gericht so eindeutige Sachlagen gibt, die nur eine einzige Wertung zulassen (weshalb wirklich krasse Fehlurteile praktisch immer spätestens mit dem Rechtsmittel korrigiert werden). Er verkennt auch, dass dort, wo gestritten wird, nämlich vor Gericht bisweilen einfach entschieden werden muss, um Streit verbindlich zu schlichten.
Dass ein Richter oder eine Richterin dies mit der Gewissheit des eigenen Gewissens tut und nicht davor Angst haben muss, im Falle eines Fehlurteils von einer anderen staatlichen oder gar politischen Gewalt des Amtes enthoben zu werden, also echte Gewaltenteilung praktiziert wird, ist eine Grundvoraussetzung für eine unabhängige Rechtsprechung, die zugleich in anderen Fällen vorauseilenden Urteilen oder solchen, bei denen mit geringsten Widerständen zu rechnen wäre, allein vorzubeugen vermag.
Wer daran sägt, sägt an seiner eigenen Freiheit.
simons, 27.03.2007, Topic 5. Verfahrensrechte, Proceedings -
Wissen ist bekanntlich Macht, und daneben auch Geld wert. Beides ist zudem beliebt - vor allem bei dem, der es hat. Und es verursacht Ärger bei dem, der es zu verlieren droht. Es sei denn, man vergleicht sich zu "tragbaren" Konditionen.
Die Zeit dokumentiert die Klagerhebung und verlinkt vielfach zum Rahmen und Background, der SWR stellt nicht ganz zu Unrecht fest, dass es nicht nur ums Geld, sondern "um die Zukunft der Mediennutzung" geht, und für alle, die nur den Kern der Meldung suchen, hält heise.de das Geschehen in der gewohnt prägnanten Kürze der Fakten fest.
Summary: Links to reports and background to the lawsuit of Viacom vs. Youtube and Google, as reported by BBC; actual comment of The Times Online: "Does Google play philosopher or policeman?"
simons, 14.03.2007, Topic 4.. IP - - Nächste Seite

