Dienstag, 8. August 2006
Seit 2.8.2006 ist die neue Regelung in Kraft.

Wer die gesetzliche Grundlage sucht, geht im Netz vermutlich aber erst einmal irr. Denn es gibt zwar das "EuHbG", also das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl. Es beinhaltet aber nur die Änderungen, die veranlasst wurden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Gesetzeslage beanstandete.

Die Gesamtregelung findet sich dagegen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).



  

„In der Regel zahlt die Freiheit für die Sicherheit, und wir müssen uns fragen, ob der Preis angemessen ist“

Verfassungsrichter a.D. Dieter Grimm - zitiert im Bericht des BDZV über das Symposium zum 40-jährigen Bestehen der Stiftervereinigung der Presse.



  
Freitag, 4. August 2006

Die generelle Freigabe von Mautdaten zu Fahndungszwecken geistert gerade wieder durch die Medien, und folgt man allein den Überschriften (z.B. hier), gewinnt man den Eindruck, jedes Zugeständnis des Bundesdatenschutzbeauftragten werde dabei schon als grundsätzliche Zustimmung transportiert.

Dabei hat Peter Schaar da eine recht eindeutige Meinung, und zwar insbesondere von den entscheidenden Politikern, welche die Einschränkungen nach (man ist fast geneigt zu sagen: ausnahmsweise umfänglicher) Debatte vertreten hatten und nun in Frage stellen:

"... Der Deutsche Bundestag hat vor zwei Jahren genau dieses sehr genau diskutiert und beschlossen. Und manchen von denen, die das heute verurteilen, haben vor zwei Jahren noch dafür gestimmt. Und eigentlich müssen die ja erklären, was denn diesen Stimmungswandel bei ihnen verursacht hat, ob sie vielleicht dieses Gesetz dann gar nicht gelesen haben, für das sie seinerzeit gestimmt haben. ..."

Wer den Standpunkt grundsätzlicher Freigabe vertritt, müsste konsequent eigentlich schon die Aufnahme jedes Bürgers in die DNA-Fahndungsdatenbank, die generelle Freigabe aller Mobilfunkdaten und am besten geich die Bürgerkennung via GPS- oder RFID-Chip unter der Haut fordern.

Denn dann würde sich die Aufklärungsquote für Morde und andere Schwerverbrechen mindestens verdoppeln. Zudem ergäben sich unzählige, wahrlich "segensreiche" Nebeneffekte, wie etwa die Möglichkeit, Vermisste oder hilflose Menschen quasi auf Knopfdruck zu finden, den Blutdruck Herzkranker online zu überwachen u.v.m.

Eigenartig, dass alle großen Online-Medien zu diesem Punkt gerade zu schweigen scheinen: Kein Spiegel-Online-Artikel, keine Stellungnahme der FAZ, kein Kommentar in der Süddeutschen Zeitung oder in der Frankfurter Rundschau ist augenblicklich zu erkennen. Ist das nun beruhigend, dass diese Medien nicht auf einen populistischen Zug aufspringen - oder beunruhigend, dass sie nicht Stellung nehmen?



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