Zu Detailbericht und Rubrik der FAZ - sowie nun auch zu den Urteilsgründen im einzelnen [update].

Die Meldungen der Agenturen waren bisweilen ein wenig ungenau - es erfolgte eine sogenannte "Verwarnung mit Strafvorbehalt", weshalb Yahoo.de folgerichtig titelt: "Frankfurter Polizisten werden nicht bestraft" - gleichwohl ist das kein Freispruch, sondern ein Schuldspruch, und damit letztlich ein Kompromiss, der die besonderen Umstände des Falles angemessen berücksichtigen soll.

Zur Erläuterung und Klarstellung: Bei einer Freiheitsstrafe "auf Bewährung" erfolgt eine entsprechende Verurteilung und nur der Vollzug der Strafe wird ausgesetzt (vgl. §§ 56 ff. StGB). Eine "Geldstrafe auf Bewährung" gibt des demgegenüber nach der Gesetzessystematik an sich nicht, denn eine Verurteilung zu einer Geldstrafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt wird die Strafe dagegen gerade nicht ausgesprochen, sondern nur die Verurteilung zu solcher Strafe vorbehalten, also quasi angedroht für den Fall, dass der Verurteilte sich durch die Androhung nicht von weiteren Straftaten abhalten lässt. Die Verwirrung ist freilich perfekt, wenn in diesem Sinn auch von einer "Bewährungszeit" gesprochen wird (§ 59a StGB).

Zum Thema auch die Chronologie der FR.

Zur früheren Berichterstattung rund um den Gaefgen-Prozess.

Summary: I reported about the trial against Magnus Gaefgen (E/G), kidnapper and murderer of Jakob von Metzler, an eleven year old boy, son of a private banker in Frankfurt. Now the police officer, who tried to save the life of the victim by threat with torture in case of further false answers of Gaefgen has been convicted. The opinions in public and professional juridical discussions were very controversial (G example). The sentence has become final.



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