Als interessierter Bürger freut man sich natürlich über den Einblick wie Politik so läuft, wobei das Telefonat ja eigentlich nur bestätigt, wie man sich die Abläufe ohnehin vorstellt ...

Wenn man sich aber zum Thema Freiheitsrechte Gedanken macht, ist das jedoch ein Beispiel mehr, welche Konsequenzen sich aus den Vervielfältigungs- und Verbreitungsmöglichkeiten im Digitalzeitalter ergeben: nämlich ein de facto ausgehebelter Persönlichkeitsschutz. Hier traf es eine Person des öffentlichen Lebens - anderswo hoffentlich nicht Sie selbst.

[Update:] Zwischenzeitlich wird nun schon über die Strafbarkeit des Mitschnitts spekuliert - angesichts der recht klaren Regelung des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Worts) erscheint das ziemlich naheliegend. Und Frau Ypsilanti will es offenbar auch wissen.



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