Die urheberrechtliche Beurteilung der Verwendung von Thumbnails in Suchmaschinen ist Gegenstand dieses Urteils des Thüringer Oberlandesgericht Jena vom 27.02.2008 - 2 U 319/07, das jurpc soeben veröffentlicht.

Natürlich handelt es sich hier nur um eine Einzelfallentscheidung, deren Rechtskraft nicht über den entschiedenen Fall hinausreicht. Aber die Entscheidungsgründe (ab Seite 4) geben einen guten Überblick über die aktuellen Maßstäbe des deutschen Urheberrechts, die im einzelnen zumindest rechtspolitisch streitbar sind.

Freilich wäre es Spekulation, diesen Hintergrund für die abrupte Kehrtwende der Entscheidung am Ende mit einem juristischen Kunstgriff über § 242 BGB (II. 4., Seite 18-20) verantwortlich zu machen - insoweit überzeugen mich die Urteilsgründe jedenfalls nicht.

Meines Erachtens sollte auch im deutschen Recht über die Aufnahme eines "fair use" in das Gesetz nachgedacht werden.



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