Der deutsche Presserat stellt hier unter dem unscheinbaren Namen "Bericht zum Redaktionsdatenschutz 2008" eine Broschüre (65/125 S. pdf) bereit, die ständige und unverändert hochaktuelle Fragen des Personendatenschutzes in der jüngeren Presseberichterstattung behandelt.

Ab Seite 30 sind insbesondere aktuelle Beschwerden und ihre Bewertung zusammenfassend dargestellt. Das ist ein illustrativer und instruktiver Strauss von Themen, die die Praxis beschäftigen, z.B. über die Zulässigkeit von Pressefotos von Teilnehmern einer Versammlung, über den beanstandeten Abdruck von Anwaltsdaten in der Berichterstattung, von persönlichen Daten von Straftätern im Konflikt mit dem Resozialisierungsgedanken, zu Adressdaten von Leserbriefschreibern, und noch einiges mehr.

Ab Seite 60 sind zudem die wesentlichen Materialien zum Thema abgedruckt, darunter etwa die Verpflichtungserklärung zum Pressekodex mit der Liste der Unternehmen, die sich hierzu bekennen sowie die wesentlichen damit zusammenhängenden Regelungen.

Es lohnt sich, eine ruhige Stunde in diese Broschüre zu investieren.



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