Richter Motz entschied vorab per einstweiliger Verfügung, dass Microsoft sein Betriebssystem XP für Java offenhalten muss. Die Entscheidung im Volltext (42 Seiten pdf, lesenswert) macht deutlich, in welcher Bedrängnis sich Sun tatsächlich befindet: Die Sache erinnert (leider) ein wenig an die Geschichte des Netscape Navigators.

Und schon relativiert sich das Ergebnis dadurch, dass die einstweilige Verfügung einstweilen erst einmal nicht vollstreckt werden kann ... [Stand 4.2.2003]

[via tagesschau.de (mit Zusammenfassung in deutscher Sprache)] Außerdem ein Überblick über das Verfahren bei futurezone.orf.at.



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