Das Verfahren endete wie absehbar:

Das Oberlandesgericht dürfte in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen haben, dass es allenfalls der Anschlussberufung von Holtzbrinck stattgeben werde, wenn Newsclub über die Berufung tatsächlich eine Entscheidung suche. Und Holtzbrinck gab als versöhnliche Geste für die Bestätigung seiner Position im Grundsatz die (ohnehin nur schwer zu bestimmenden) Schadenersatzansprüche auf.

Verbleibt nur noch einmal anzumerken, dass es sich meines Erachtens unverändert nur um die Entscheidung eines konkreten Einzelfalles handelte, und nicht um eine vermeintliche Grundsatzentscheidung, die die Netzgemeinde erschüttern müsste ...



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