"Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft"

... ist der offizielle Titel des am 11.04.2003 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes, das hier (pdf, 73 Seiten) mit der amtlichen Begründung im amtlichen Wortlaut zu finden ist. Zwischenzeitlich ergaben sich jedoch noch Änderungen im Vermittlungsausschuss. Der Bundesrat hat hierauf dem Gesetz am 11.7.2003 in geänderter Fassung zugestimmt. Es tritt am 13.09.2003 in Kraft.

Zweck ist die Umsetzung der "EG-Informations-Richtlinie" (pdf, 10 Seiten).

Berichte und weiterführende Informationen hierzu:

Kommentar:

Die Geschichte dieser Gesetzesänderung ist ein typisches Beispiel dafür, wie durch einen Scheinkriegsschauplatz (§ 52a) die eigentlichen Probleme - z.B. die Kopierschutzfrage oder alternative, neue Schutz- oder Vergütungsmodelle für die Urheber - aus der Schusslinie genommen wurden.

Ende des Kommentars.

Das beherzte Wehklagen der Verlage in Form von Horrorszenarien ist damit freilich noch nicht beendet, wie etwa dieser Artikel der Süddeutschen Zeitung unter dem Titel "Ausstieg aus der Wissensgesellschaft" noch einmal deutlich zeigt. [linkcredit: Der Schockwellenreiter, der hier wohl missverständlich verlinkt haben dürfte]. Schließlich steht nicht nur in einigen Jahren die "Überprüfung" des neuen (befristeten) § 52a UrhG an, sondern noch eine Reihe weiterer Regelungen, die nun in Angriff genommen und für neuen Diskussionsstoff sorgen werden. Das Institut für Urheber und Medienrecht mit der wohl umfänglichsten Quellensammlung zum Thema wird hierzu sicherlich eine neue Rubrik einrichten (vgl. dazu bereits hier im Blawg).

Im übrigen weiter zum Thema etwa dieser Artikel von Katja Schmid (telepolis): "Das Digital Rights Management von heute ist das Political Rights Management von morgen" ...

Summary: Link to a critic report and sources of the parliamentary proceedings and new copyright provisions in Germany (G), valid since 13th September 2003 - Reports in English by Karl Friedrich Lenz: "New German DRM Law" (and earlier here).



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