Wie verträgt sich der "Schutz technischer Maßnahmen" mit der Freiheit von Forschung und Wissenschaft?

Diese Frage wurde en passant in einer Kommentierung im LenzBlog von Maximilian Dornseif aufgeworfen und hier ausführlich von Karl Friedrich Lenz behandelt - eine Parallele zu den kryptischen Fragen zu Hoffman / Griffith - Verbot eines Vortrags zu Sicherheitslücken eines Programms auf der Grundlage des DMCA auf der Interzone.

Summary: Link to a discussion about compatibility of new § 92a UrhG (concerning copy protection) with Art. 5 III of the German Grundgesetz (Constitution) - comparable to Hoffman / Griffith - InterzOne: see this report by Edward W. Felten.



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