OLG München, Urteil vom 20.03.2003 - 29 U 5494/02, als Leitsätze gefasst von jurpc:

"... Der Aufsteller und Vertreiber von CD-Münzkopierautomaten kann nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, da ein Rechtsverstoß seinerseits nur in der Beteiligung an den unerlaubten Kopiertätigkeiten seiner Kunden gesehen werden kann und damit nur dann vorliegen kann, wenn die Kunden des Aufstellers bei Benutzung der Automaten nicht in den Genuss des Privilegs des § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG (Privileg für Privatkopien) kommen."

Summary: Link to a sentence about the problem of copyright infringements by providing machines in public to copy compact discs. The District Court of Munich decided that the provider is not responsible for illegal copies because "normal" copying in these cases will be such for private purpose as legal fair use.



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