Alexander Hartmann weist auf eine Diskussion im Humboldt Forum Recht zum Thema Folter zur polizeirechtlichen Gefahrenabwehr hin, die am 28.06.2001, also vor den Terroranschlägen des 11. September und vor Entführung und Tötung von Jakob von Metzler durch Magnus Gaefgen und damit vor der aktuellen Fragestellung um den Rettungsversuch Wolfgang Daschners geführt wurde.

Prof. Dr. Winfried Brugger stellte seine Argumente dar, welche die Folter unter bestimmten, engen Voraussetzungen polizeirechtlich rechtfertigen sollen. Es lohnt, sich hiermit auseinanderzusetzen.

Ungeachtet dessen stellte Prof. Dr. Bernhard Schlink die meines Erachtens entscheidende Frage, die von seinem Pendant leider nicht beantwortet wird:

"Die ganzen Probleme des Gefahrenverdachts, der Anscheinsgefahr, dessen, dass Unschuldige erwischt und verdächtigt werden, kommen bei Ihnen nicht in den Blick, Herr Brugger. Aber im Hinblick auf sie haben wir in der Rechtsordnung Grenzen und Kontrollen und Verfahren ..."

Summary: Link to the protocol of a discussion between Prof. Dr. Winfried Brugger and Prof Dr. Bernhard Schlink, scientists at Humboldt University, Berlin, about fundamentals of torture to protect life of victims in summer 2001 - before 9-11 and the actual trial against Wolfgang Daschner, police officer in the case against Magnus Gaefgen.



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