Reported by Copyfight: the Politics of IP.

G: Bericht über eine Klage der RIAA gegen einen vermeintlichen Kazaa-Verteiler, der jedoch kaum als "Täter" in Frage kommen dürfte. Die Kritik der EFF, die ihn unterstützt, richtet sich vornehmlich dagegen, dass die Klägerin unter der bisherigen Rechtsprechung zum DMCA (Digital Millenium Copyright Act) private Daten von Bürgern für eine Klage gerichtlich ausfindig machen kann und darf, ohne vorab einen hinreichenden Tatverdacht darlegen und überprüfen lassen zu müssen.

In diesem Zusammenhang sollte gleich mit einem alten Missverständnis, das hierzu meist in Deutschland herrscht, aufgeräumt werden: Die amerikanischen Bürgerinitiativen stellen regelmäßig nicht in Frage, dass die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Titel über Musiktauschbörsen illegal sei. Es geht ihnen vielmehr um eine Abschwächung der relativ strikten Schranken unter dem DMCA, und um den Schutz der Privatsphäre (nicht der Privatkopie) vor unverhältnismäßigen Eingriffen von Staat oder Unternehmen.



  

OLG München, Urteil vom 20.03.2003 - 29 U 5494/02, als Leitsätze gefasst von jurpc:

"... Der Aufsteller und Vertreiber von CD-Münzkopierautomaten kann nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, da ein Rechtsverstoß seinerseits nur in der Beteiligung an den unerlaubten Kopiertätigkeiten seiner Kunden gesehen werden kann und damit nur dann vorliegen kann, wenn die Kunden des Aufstellers bei Benutzung der Automaten nicht in den Genuss des Privilegs des § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG (Privileg für Privatkopien) kommen."

Summary: Link to a sentence about the problem of copyright infringements by providing machines in public to copy compact discs. The District Court of Munich decided that the provider is not responsible for illegal copies because "normal" copying in these cases will be such for private purpose as legal fair use.



  

"Take a Stand Against the Madness".