Zur Impressumspflicht bei Newslettern: akademie.de.

Kommentar: Ich frage mich allerdings, ob das nicht eine weitgehend akademische Diskussion ist, also wie das konkret in der Praxis aussieht: Wer einen erbetenen Newsletter erhält, wird sich kaum über ein fehlendes oder unvollständiges Impressum echauffieren. Umgekehrt aber dürfte die unerbetene Zusendung dem Versender schon als Spam Probleme bereiten. Gibt es bereits Erfahrungswerte für entsprechende Abmahnungen im Newsletterbereich?

Noch mehr würde mich allerdings interessieren, ob eigentlich jemals schon Blogger abgemahnt wurden ...

[via Lawgical]

Summary: Further article of this series about German Sites' "Impressum" - here about newsletters.



   C. Kochinke - German American Law Journal - zur Impressumspflicht:

"Da ein Impressumszwang den US-Ordre Public verletzt, nach dem der Schutz vor Identitätsdiebstahl ein höherrangigeres Rechtsgut als eine dem Mißbrauch ausgesetzte Kontaktangabe darstellt, und den Ersten Verfassungszusatz verletzen würde, andererseits mancher Nicht-US-Leser auf ein Impressum hofft, hier eine Kontaktergänzung zur FAQ/Info-Seite:

"

Summary: Further article of this series about German Sites' "Impressum" - "Erpressum" is a wordplay: "Erpressung" (similary sound) means "extortion" and shows the ambivalence of maintaining disputed legal requirements under German Law.



  

Udos Anmerkungen zur Website des OLG Celle haben mich dort zu einem Kommentar bewegt, der etwas umfangreicher ausgefallen ist, aber die Impressumsdiskussionen noch einmal zusammenfasst - hier der Text damit er zum Topic verfügbar bleibt:

"Ob die Angaben trotz der "ganzen Seite" wirklich den gesetzlichen Anforderungen voll genügen, steht damit gleichwohl noch nicht fest:

Z.B. gehört meines Erachtens zu den Pflichtangaben, nimmt man die gesetzlichen Vorschriften wirklich ernst, nicht nur die Angabe eines "Verantwortlichen", sondern auch die des offiziell "Vertretungsberechtigten" des Site-Betreibers. Als Gesetzlicher Vertreter des Gerichts - das ist nun wieder eine interessante Frage - wird man wohl die Präsidentin des OLG Celle akzeptieren können (oder müsste man da weiter greifen, weil es sich um ein Organ der Landesjustizverwaltung handelt?). Sie ist zwar auf der Site, jedoch nicht im Impressum ausgewiesen.

Und die Regelungen des § 6 MDStV a.F., auf die immer wieder Bezug genommen wird, finden sich seit geraumer Zeit nicht mehr dort, sondern in § 10 MDStV ...

Das OLG Celle befindet sich mit solchen "Schönheitsfehlern" allerdings in guter Gesellschaft, etwa des Deutschen Bundestags oder wohl auch des OLG München.

Nun, diese Anmerkung, dass selbst Gesetzgeber und Juristen sich mit der Rechtsanwendung schwer tun, erschiene für sich allein wohl ziemlich kleinkariert, wäre da nicht die ernste Problematik, dass mit dieser Überregulierung naheliegend Datenschutz- und bisweilen nachvollziehbare und nicht immer unberechtigte Anonymitätsinteressen kollidieren.

Dieser Widerspruch wird im Ausland übrigens mit gewissem Kopfschütteln als typisch deutsches Phänomen wahrgenommen."

Summary: Comment about requirements for publishers in German sites' "Impressum".