Vertretbar.de berichtet über zwei Urteile, die deutlich machen, wie unterschiedlich richterliche (menschliche) Wertungen ausfallen können.



  

Die Übernahme wesentlicher Teile fremder Websites bedeutet nicht nur regelmäßig einen Urheberrechtsverstoß, sondern wird im geschäftlichen Verkehr regelmäßig auch einen Wettbewerbsverstoß begründen. Instruktiv dazu Amtsgericht Düsseldorf vom 09.04.2002 - 29 C 17556/01 (bei jurpc), (oder als pdf bei netlaw).

[via Handakte Weblawg]

Summary: Link to a judgement concerning legal consequences if websites are partially copied (in German).



  

Nach diesem Bericht sollen nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin automatische Bietprogramme ("Sniper") bei ebay derzeit nicht unzulässig sein.

[update:] Offenbar hat eBay die Berufung gegen das Urteil zurückgenommen - berichtet Vertretbar.de unter dem 25.9.2003 mit Quelle und weiteren Links.

Mehr zu diesem Thema bei RL - Handakte Weblawg und hier.

Update 28.02.2003: "Biet-O-Matic": das Landgericht Hamburg ist anderer Meinung als Berlin ...