Montag, 20. Dezember 2010

Wenn beidseits schutzwürdige Rechtsgüter aufeinanderprallen, ist eine reibungslose Auflösung seit jeher fast ausgeschlossen:

Der Appell gegen die Kriminalisierung von Wikileaks unter Federführung der taz (hier die Beschreibung, hier extern zusammengefasst) spricht sich klar für Wikileaks aus:

"... die Menge an Dokumenten liefert der Öffentlichkeit einen weit tieferen Einblick in staatliches Handeln als bisherige Veröffentlichungen in klassischen Medien.

Der Journalismus hat nicht nur das Recht, sondern die Aufgabe, den Staat zu kontrollieren und über die Mechanismen des Regierungshandelns aufzuklären.

Er stellt Öffentlichkeit her. Ohne Öffentlichkeit gibt es keine Demokratie. Der Staat ist kein Selbstzweck und muss eine Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten. ..."

Das hat etwas für sich - ich fürchte aber, dass bei näherer Betrachtung die Sache nicht ganz so einfach sein wird -> Einleitung. Die Entwicklung ist jedenfalls spannend und wird unsere Welt so oder so verändern - und hat sie schon - unumkehrbar - verändert.



  

"... Der Angeklagte war zunächst durch Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden, die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten verwarf der Bundesgerichtshofes mit Beschluss vom 12. August 1998 (1 StR 394/98).

Nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens hob das dann zuständige Landgericht Mannheim mit Urteil vom 6. Oktober 2005 die Verurteilung aus dem Jahr 1998 auf und sprach den Angeklagten frei. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Mannheim wegen durchgreifender Mängel in der Beweiswürdigung auf und verwies die Sache zu erneuter Verhandlung zurück (Beschluss vom 16. Oktober 2006, 1 StR 180/06).

Nach daraufhin durchgeführter neuer Hauptverhandlung hat eine andere Strafkammer des Landgerichts Mannheim den Angeklagten mit Urteil vom 22. Oktober 2009 erneut freigesprochen. Sie vermochte nicht die Überzeugung zu gewinnen, dass der Angeklagte die Tat begangen hat."

(aus der Pressemeldung des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2010).

Das vollständige Urteil wird hier veröffentlicht.

Details bei hier bei Harry Wörz selbst.



  
Montag, 29. November 2010

Man mag zum Thema "Wikileaks und die Amerikanische Außenpolitik" stehen wie man will. Eines zeigt die Sache jedenfalls:

Wenn nicht einmal mehr die geheimen Daten des amerikanischen Außenministeriums geheim bleiben, und nun zum dritten Mal - nach den Afghanistan- und Irakkriegsdokumenten - digitale Informationen en masse offengelegt werden, sollte man sich einmal mehr fragen, wie sicher ganz gewöhnliche persönliche Datenbestände über Bürger in Staatshand (oder in relevanten anderen Beständen) überhaupt sein können.



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