Montag, 5. Juni 2006

"A Cincinnati video surveillance company CityWatcher.com now requires employees to use Verichip human implantable microchips to enter a secure data centre. Until now, the employees entered the data centre with a VeriChip housed in a heart-shaped plastic casing that hangs from their keychain. ..."



  
Sonntag, 4. Juni 2006

Unter dieser Überschrift berichtet Thomas Klingenmaier in der Printausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 3.6.2006 über Verlauf und Ergebnisse von Dokville 2006, dem Branchentreffen Dokumentarfilm Ende letzter Woche in Ludwigsburg.

In den Tagungsunterlagen (pdf) finden sich ab Seite 4 Zusammenfassungen der angesprochenen Themen, die sich vielfältig um urheberrechtliche Fragen ranken, nicht nur bezüglich des jeweils verwendeten Filmmaterials selbst, sondern auch etwa der eingespielten oder auch nur in herangezogenem Dokumaterial selbst auftauchenden Musik.

Thomas Klingenmaier fasst die Fragen, die die Branche beschäftigen und teils unter aktuellem Urheberrecht nur unbefriedigend gelöst werden, treffend zusammen, insbesondere das Dilemma, dass das aktuelle Zitatrecht im Regelfall eine Lizenzierung verwendeten Materials erfordert - selbst im Rahmen zeitgeschichtlicher Dokumentationen und sogar bezüglich Materials, dessen Rechteinhaber die Bundesrepublik Deutschland ist (von daher die Überschrift).

Doppelt aktuell wird der Artikel zudem auch noch dadurch, dass er online offenbar nicht abrufbar ist und einer Wiedergabe auch nur von weitergehenden Auszügen im Wortlaut leider ebenfalls das aktuelle Zitatrecht entgegen steht. Ich muss Ihnen deshalb empfehlen, für den Artikel die Zeitung von gestern zu kaufen (versuchen Sie das einmal in der Praxis ;-)).

Oder für die Einführung einer etwas niedrigeren Zitatschranke zu plädieren - etwa so wie dies die Fair-Use-Doktrin im U.S.-amerikanischen Urheberrecht ausgleichend versucht. Leider ist dies nicht Thema der aktuellen Urheberrechtsreformdiskussionen.



  
Donnerstag, 18. Mai 2006

"Ein islamischer Extremist hat am Mittwoch in Ankara fünf Richter des Obersten Verwaltungsgerichtes der Türkei angegriffen. Der Täter, ein Anwalt, schoss auf die Gesetzeshüter und verletzte dabei drei Opfer lebensgefährlich. Einer der Richter starb. Der Täter begründete seine Tat mit einem Urteil der Gerichtskammer im Kopftuchstreit. Die Zweite Kammer hatte das Kopftuchverbot verschärft. ..." (Kleine Zeitung.at);

dazu auch DW-World.de und die taz.


Zu den bisherigen Einträgen zur Kopftuchdebatte.



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