Kollege Udo Vetter berichtet über die mündliche Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren "Novitel vs Olbertz" (Blogger.de), das sich mit einer Reihe einschlägiger Fragen auseinanderzusetzen hatte - hier das Update: ein Auszug aus dem Urteil. Und hier noch die Erwiderung auf die Antragsschrift veröffentlicht - vielleicht kommt noch die Antragsschrift selbst dazu?

Nur mit der Beurteilung der Impressumspflicht bin ich nicht ganz einig, weil sie nach aktueller deutscher Rechtslage nicht nur für gewerbliche, sondern eben auch schon für "geschäftsmäßige" Angebote gilt - mehr .... Es würde mich wundern, wenn das Amtsgericht das anders sähe ...

Vgl. zum Thema der Linkhaftung für Drittlinks auch diesen Eintrag des GALJ.

Summary: at Oliver Thylmann's Blog (E).



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