Dienstag, 29. November 2011

"Sie reden von einem Fehler, aber nie von einem Plagiat.

Nein, weil es auch nicht ein Plagiat ist. Ich habe nicht einfach das ganze Buch eines anderen abgeschrieben und zu meinem Buch erklärt. [...]

Warum können Sie, acht Monate danach, nicht einfach sagen: Ich habe abgeschrieben?

Ich sage es doch. Es ist nur eine Frage, wie man das sagt. Weil es ein Unterschied ist, ob man das absichtlich macht oder ob das Abschreiben das fatale Ergebnis einer chaotischen und ungeordneten Arbeitsweise ist. Das ist für mich ganz wichtig, weil es auch etwas mit der eigenen Ehre zu tun hat.

Wenn Sie sich eingestehen müssten, dass Vorsatz bestanden hat...

...dann würde ich es sagen! [...]"

Giovanni di Lorenzo unter Mitarbeit von Jan Patjens für die Zeit.de, hier in der Nachveröffentlichung unter Tagesspiegel.de.

Die Kommentare sprechen Bände, zusammengefasst agiert KTG nicht nur danach weiter frei nach dem Motto:

"2 x 3 macht 4 Widdewiddewitt und Drei macht Neune !! Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt ..." (Astrid Lindgren).

[Ergänzung:] Zwischenzeitlich mehren sich die Buchbesprechungen zu "Vorerst gescheitert"; kurz und knapp zusammengefasst, inklusive des Fazits weiterer Besprechungen (und Befürchtungen) etwa Lutz Kinkel für stern.de unter der Überschrift: "Der Sound des Größenwahns", Volker Zastrow für Faz.net: Der Entfesselungskünstler oder noch einmal Jürgen Kaube: "Er war's gar nicht".



  
Mittwoch, 23. November 2011

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hof im Ermittlungsverfahren - Pressemitteilung 14/11 vom 23. November 2011:

"Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hof gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg ist abgeschlossen. Ihm lag die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 106 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz durch die Übernahme fremder Textpassagen in seine Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ zur Last. Nach vorheriger Zustimmung durch das Amtsgericht Hof wurde nun das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage von 20.000,00 € an die Deutsche Kinderkrebshilfe durch die Staatsanwaltschaft Hof gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es deshalb nicht. ..."

Juristisch interessant ist neben dem eigentlichen Ergebnis vor allem die weitere Begründung (Link).



  
Mittwoch, 16. November 2011

Claas Relotius mit einem indirekten Plädoyer, weil deutlichem Beispiel für die Notwendigkeit, Anonymität im Netz zuzulassen.



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